Bürgerbegehren der Initiative
„Hände weg vom Niendorfer Gehege“
Liebe Freunde des Niendorfer Geheges,
mit dem Entscheid der Bezirksversammlung vom 28. Januar 2010 hat sich die Politik unserem Bürgerbegehren "Hände weg vom Niendorfer Gehege" angeschlossen und damit den Bau eines "Haus des Waldes" am Lokstedter Holt und allen anderen Flächen des Geheges verhindert.
Bereits am 26. Januar hat die "Schutzgemeinschaft" Deutscher Wald, die sich immer mehr als eine "Zerstörgemeinschaft Niendorfer Gehege" entpuppt, einen Bauvorantrag für die Hollwischwiese neben dem Waldcafé Corell eingereicht. Auch diese Fläche gehört zum Niendorfer Gehege und ist derzeit vom Ponyhof langfristig gepachtet. So weit, so gut... Behördenintern wird mit großer Macht versucht, diese letzten freien Wiesen im Übergang zum Wald mit einer hohen ökologischen Bedeutung für eine Bebauung zu legalisieren! Gegen alle Beschlüsse der Politik und gegen den Willen von über 9000 Eimsbüttler Bürgern, die das Begehren unterschrieben haben.
Bereits vor knapp 40 Jahren sollten die wiesen mit Kleingärten bebaut werden. Damals gründete sich die erste "grüne" Initiative Hamburgs zu deren Erhalt. Der berühmte Verhaltensforscher Konrad Lorenz schrieb ein Gutachten, was von seiner Bedeutung und
Aktualität nichts eingebüsst hat.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin um unser geliebte Niendorfer Gehege als
Erholungsfläche zu erhalten!
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Gründe, warum ein „Haus des Waldes“ / „Bildungszentrum“ nicht auf den Wiesen neben dem Waldcafe Corell im Niendorfer Gehege entstehen darf:
- Der Bau wäre ein massiver Eingriff in Natur und Landschaft
- Im Flächennutzungsplan sind die Wiesen als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen
- Die Wiesen liegen im Landschaftsschutzgebiet
- Das geplante Haus wird ein Gewerbebau und kein land- oder forstwirtschaftliches Gebäude
- In einem Prozess der Abwägung steht die Bedeutung dieses einzigartigen Landschaftsraumes für das Gehege und die Stadt Hamburg im Vordergrund
- Die Flächen gehören zum Niendorfer Gehege.
Zu einem Wald gehören nämlich auch Wiesen und besonders diese freie Übergang von Wald zu Wiese, der „Waldsaum“ (Ökoton) ist ökologisch besonders bedeutend und wertvoll
- Der Text des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Niendorfer Gehege“ umfasst das gesamte Niendorfer Gehege und damit auch die Wiesen neben Corell. Im Text des am 28.1.10 von der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossenen Bürgerbegehrens heißt es wörtlich:
„… und stimmen Sie deshalb zu, dass die Bezirksversammlung Hamburg Eimsbüttel jeglichem Bauantrag für den Bau eines „Haus des Waldes“ oder einer vergleichbaren Einrichtung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald im Niendorfer Gehege die Zustimmung verweigert?“
Eine Abwägung wird von der Politik abhängig sein. Das bedeutet aber, dass sie sich gegen ihren eigenen Beschluss zum Bürgerbegehren vom 28.1.10 wenden würde…
Abschlussschreiben an die Fraktionen
Herwyn Ehlers – Rudolf Frank – Lucian Neitzel Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Niendorfer Gehege“ an die Vorsitzenden der Fraktionen der politischen Parteien im Bezirk Hamburg-Eimsbüttel am 11. Januar 2010
Als Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Niendorfer Gehege“ sind wir nach eingehender Beratung zu dem Entschluss gekommen, dass wir kein Recht haben, den Willen von ca. 9000 Eimsbüttler Bürgern zu missachten, die mit ihrer Unterschrift unser Bürgerbegehren gegen die Errichtung eines Hauses des Waldes unterstützt haben.
Aus diesem Grund stehen wir zu unserem Bürgerbegehren, dass auf dem Gelände des Bebauungsplanes Niendorf 70 kein „Haus des Waldes“ errichtet werden darf, zumal es in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht verstieße, ebenso wie der Betriebshof der SDW, der für gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Wir sind für eine qualitative und quantitative Verbesserung der Kinder- und Jugendarbeit im Niendorfer Gehege. Auf den 265 qm, die in dem geplanten „Haus des Waldes“ dafür vorgesehen sind – insgesamt 11 % der Nutzfläche – wäre dies nicht möglich. Aus diesem Grunde fordern wir ein zweckmäßiges Haus für die Jugend von etwa 300-400 qm Gesamtfläche, das am sinnvollsten in Abstimmung mit dem Förster in Zusammenhang mit dem Forsthof errichtet werden sollte, da ein Neubau gleich welcher Art auf dem Baugebiet 70 nach anwaltlicher Auskunft eine Bestätigung der Bebauungsfähigkeit dieses Waldgebietes wäre, was für die Zukunft fatale Folgen haben könnte. Als Zwischenlösung schlagen wir die bauliche Sanierung der vorhandenen Baracken vor.
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Mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 haben wir vom Bezirksamt Eimsbüttel erfahren, dass wir sowohl ausreichend Unterschriften gesammelt haben, als dass auch die rechtliche Prüfung erfolgreich war.
Übrigens gibt es auch Informationen zum geplanten Haus, die bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt waren:
Grundlage: Plan-Nr. 467-04-GR-001 (-003), Massstab 1:100, 17.03.2008, Büro Andreas Heller
a) Das geplante Gebäude soll ein herkömmlicher Stahlbetonbau werden, der nur mit Holz verkleidet wird. Kein innovatives Holzhaus...
b) Das Gebäude wird einen sehr konventionellen Gasanschluss mit Gasheizung bekommen. Das ist nicht so nachhaltig…
c) Das Gebäude soll fünf (5 !!!) unabhängige Treppenaufgänge bekommen. Und einen Fahrstuhl.
d) Das Gebäude bekommt neben der Feuerwehrumfahrt eine befestigte LKW-Anfahrt, u.a. für die große Küche
e) Das Gebäude wir ein multifunktionales Gebäude mit diversen Bürotrakten, Flächen für die Waldjugend und Pädagogik (nicht wirklich größer als bisher die Baracken), großen Tagungsbereichen, Restaurant, Küchenbereichen vom Keller bis zum 1. OG, und Ausstellungsfläche.
f) Das Kellergeschoss bekommt eine „lichte Raumhöhe = 3,08 m“ (Zitat aus dem Plan).
Übrigens:
(Auszug aus der Plananalyse von Herrn Hans Joachim Jürs, Dipl.-Ing. Architekt vom 2.1.2010):
Räume der Waldjugend und der Umweltpädagogik
„Die alte Baracke aus dem Jahr 1944 muss abgebrochen und erneuert werden.“ Diese Forderung steht immer im Vordergrund der Diskussion.
Auffällig ist an der vorliegenden Planung, dass für Waldjugend und Umweltpädagogik nur 265 m² Nutzfläche vorgesehen sind, also weniger als bisher in der Baracke, die eine Abmessung von 8 x 40 m mit rd. 280 bis 300 m² Nutzfläche hat. Die Räume sind so ausgelegt, dass 1 bis 2 Pädagogen etwa 30 Kinder unterrichten und beschäftigen können.
Wo sollen da die angegebenen täglich 160 Kinder bleiben?
Der Jugendtrakt hat einen eigenen Eingang, eigene Toiletten und nur eine Flurtür zum großen Foyer. Nur dieser Trakt der Waldjugend und Umweltpädagogik - also etwa 11% des geplanten Neubaus - sind wie bisher „waldaffin“ und ersetzen den bisherigen Altbau.
Das Foyer
…
Beide Foyers mit den dazugehörigen anliegenden Treppenhäusern, den Fahrstuhlflächen und den Toiletten, sowie dem Stuhllager und der Garderobe haben zusammen eine Fläche von 600 m² (fast 25% der gesamten Neubaufläche).
